Borna,

Fortbildung Ladungssicherung der Kraftfahrer

Um dies für die Kraftfahrer wieder in Erinnerung zu rufen, initiierte die RSt Leipzig am 05.05.2018 im OV Borna ein ganztägiges Seminar zur Ladungssicherung.

Ladungssicherung findet ihre rechtliche Grundlage unter anderem im Straßenverkehrsrecht.

So besagt § 22 StVO, dass die Ladung, die Geräte zur Ladungssicherung und die Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie nicht verrutschen, umfallen, wegrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Um dies für die Kraftfahrer wieder in Erinnerung zu rufen, initiierte die RSt Leipzig am 05.05.2018 im OV Borna ein ganztägiges Seminar zur Ladungssicherung. Frau Straßburger begrüßte die insgesamt 12 Teilnehmer, 9 aus Borna und 3 Altenburger der B1 und der FGr E.

Kurzweilig wurde der etwa 2stündige theoretische Teil der Ausbildung vorgetragen. Inhaltlich wurden die rechtlichen Grundlagen und die Rechtsfolgen betrachtet. Die fahrphysikalischen Grundlagen, auftretende Kräfte und die prinzipiellen Möglichkeiten der Ladungssicherung des Formschlusses und des Kraftschlusses wurden erläutert. In anschließender Gruppenteilung wurde das Niederzurren und das Direktzurren an mehreren Beispielen praktisch angewandt.

Abgerundet wurde die Ausbildung durch die Vorführung rutschender Ladung. Die LBW der FGr E wurde hierzu mit 3 Europaletten beladen. Für unterschiedliche Reibwerte wurde je eine auf staubigen Boden, sauberen Boden und auf Antirutschmatten gelegt.
Anschließend wurde der LKW aus einer Geschwindigkeit von 20 km/h stark abgebremst. Während letztere Palette auf ihrer Ladeposition verharrte, folgten die anderen Paletten dem physikalischen Gesetz der Massenträgheit. Erst die Stirnwand beendete ihre Rutschpartien.

GrFü B1, Michael Bittner
Bildquelle: THW OV Borna


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