Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.

Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.

Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden.

Das THW wird grunsätzlich immer auf Anforderung tätig.
Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.

Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.


Der Leiter der Regionalstelle oder der Ortsbeauftragte nennen auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation.

Kontakt

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Ronald Reiß (Ortsbeauftragter)
Ortsverband Altenburg
Julius-Zinkeisen-Straße 11
04600 Altenburg

Tel. +49 3447 510650
Fax. +49 3447 5106518
E-Mail: Poststelle
URL: www.thw-altenburg.de 


Bürozeiten

Zu unseren Dienstzeiten ist in der Regel auch das Büro im THW-Ortsverband Altenburg besetzt. Terminkalender