Ehrenamtlich im THW - Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen und welche Rechte und Pflichten habe ich?

Welche Rechte und Pflichte habe ich als freiwilliger Helfer im THW? Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Antworten auf die häufig gestellten Fragen geben.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wenden Sie sich einfach an das THW in Ihrer Nähe. Der Ortsbeauftragte für Altenburg und sein Team oder der Ortsbeauftragte einer der benachbarten Ortsverbände oder die THW-Geschäftsstelle Leipzig stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Natürlich ist bei uns auch ein „Schnupper-Dienst“ möglich in dem Sie sich einen Eindruck aus erster Hand verschaffen können.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. In unserer THW-Jugend lernen Kinder und Jugendliche in spielerischer Form die Technik des THW kennen und erlernen das Helfen im Team. Nähere Informationen finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann. Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  1. Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
  2. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW? 

Mit Ausfüllen und Unterzeichnen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit als Helferin oder Helfer in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

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Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß § 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle bei der "Unfallkasse des Bundes" versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag noch zusätzlich unfallversichert.

Welche Pflichten habe ich als THW-Helferin oder -Helfer?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)


Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. 

 

Kontakt

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Ronald Reiß (Ortsbeauftragter)
Ortsverband Altenburg
Julius-Zinkeisen-Straße 11
04600 Altenburg

Tel. +49 3447 510650
Fax. +49 3447 5106518
E-Mail: Poststelle
URL: www.thw-altenburg.de 


Bürozeiten

Zu unseren Dienstzeiten ist in der Regel auch das Büro im THW-Ortsverband Altenburg besetzt. Terminkalender